Gilt die Ladesäulenverordnung ab 2023?
Ursprünglich war vorgesehen, dass die neue Ladesäulenverordnung ab Juli 2023 gültig ist. Doch mit dem neuen Entwurf der EU aus dem März 2023 scheint es, als ob die Einführung nun erst im Juli 2024 zustande kommen würde.
Welche Änderungen gelten mit der Ladesäulenverordnung?
Mit der neuen Verordnung soll das Bezahl-Wirrwarr an öffentlichen Ladesäulen vereinheitlicht werden. Damit Nutzer:innen nicht zahllose Ladekarten oder Apps für verschiedene Anbieter haben müssen, soll mindestens eine kontaktlose Zahlmethode per Kredit- oder EC-Karte angeboten werden müssen. Dies ist aber nur verpflichtend für alle neu in Betrieb genommenen Ladestationen (wahrscheinlich ab dem 1. Juli 2024).
E-Auto laden mit EC-Karte oder Kreditkarte?
Den Strom für das E-Kombi, E-SUV und co. einfach und bequem mit Bankkarte oder Handy zahlen, wie im Supermarkt – das ist aktuell noch nicht möglich.
Doch schon in naher Zukunft wird das Bezahlen anöffentlichen Ladestationen erleichtert. Wenn Sie Glück haben, dann finden Sie noch eine der mittlerweile selten gewordenen kostenlosen Ladestationen.
Auch im Ausland, wenn Sie einen Urlaub mit dem E-Auto planen, sollten Sie sich vorab erkundigen, wie Sie an Ladesäulen bezahlen können.
Müssen zukünftig alle Ladestationen Kreditkarten akzeptieren?
Nein. Die neue Ladesäulenverordnung sieht lediglich vor, dass alle ab dem 1. Juli 2024 neu in Betrieb genommenen Ladestationen mindestens eine kontaktlose Bezahlmethode anbieten müssen. Ob das dann das Bezahlen per Handy ist, oder ob auch eine Kreditkarte akzeptiert wird, ist dem Ladesäulenbetreiber überlassen. In einigen Fällen funktioniert neben den Ladekarten bestimmter Anbieter auch eine Tankkarte.
Müssen alte Ladesäulen nachgerüstet werden?
Nein, eine Verpflichtung zum Nachrüsten älterer Ladesäulen gibt es laut Verordnung nicht. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass das Durcheinander und die Probleme an den Ladesäulen für die Nutzerinnen und Nutzer noch eine ganze Weile bestehen bleiben wird.