Beiträge von MrGreenwood
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Danke MrGreenwood. Meine Anfrage seit drei Wochen wurde zwar schnell "Weitergeleitet" aber von Ora keine Antwort....
Nach anfänglicher Euphorie über Design, Verarbeitung und Fahreigenschaften, rate ich mittlerweile leider jedem von der Katze ab.....
Software z.B. hat maximal Beta Status Niveau.....
Was Supporttechnisch abläuft ist leider auch ohne Worte....
Die "Weiterleitung an die Fachgruppe" ist der Standard-Textbaustein. Dann kommt nix mehr. Erbärmlich. Habe seit Monaten 3 offene Anfragen.
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Kurzes Update vom ORA-Support:
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Hey there !!
Thank you for contact ORA Customer Support.
We are currently aware of this issue and our team are working hard to resolve this. We will provide an update to our customer as soon as possible.
Please let us know if we can help you further!
Many thanks,
Kasey
Customer Support Advisor
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Das klingt gut.

🤣😂😅 Same shit, different day. 🤣😂😅
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Also dass alles Mögliche nach einem Neustart in den Ursprungszustand "gestellt" wird, weiß ich ja.
Aber wieso wird bei jedem Neustart die Rekuperationsintensität auf Stark gestellt!???Die Begründung wird Dir nur ORA geben können. Da denen aber die Kundenzufriedenheit schnurzepiepe ist, wird es von dort auch keine Begründung geben.
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Ja das ist eine der Fragen wie zieht man das auf. Vielleicht ist hier jemand im Forum der das Know-how wie man so etwas auf elektr. Wege aufzieht.
Nicht nur. Der gute alte Postweg mit Brief und Umschlag per Einschreiben sollte auch bedient werden. Versand und Kosten übernehme ich gerne.
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Wir können uns gerne zusammen tun und an GWM ORA | Frey | O! Automobile schreiben.
Die Frage ist u.a. auch, wohin genau...
Das ist eine ziemlich gute Idee. Mit Auflistung ALLER Mängel und der Adressdaten aller Beschwerdeführer (also unsere) mit der Bitte um Rückmeldung an ALLE. Das Ganze parallel an alle bekannten Kontaktdaten von ORA und Frey sowohl in Papierform wie auch auf elektronischem Wege.
Jetzt kommt DIE Frage: Wer nimmt das in die Hand?
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Ich habe mich jetzt mal ein bisschen schlau gemacht und auch einen befreundeten Anwalt dazu befragt. Das folgende ist Individualmeinung und keine Rechtsberatung!
Vorab: Es handelt sich aus meiner Sicht eindeutig um einen Mietwagen und einen Mietvertrag, damit gelten die entsprechenden Regelungen.
Aus meiner Sicht ist es hier ein Sachmangel nach Paragraph 536 BGB. Damit kann die Miete bis zur Behebung um bis zu 100% gemindert werden (je nach Grad der tatsächlichen Einschränkung, zur Definition eines Sachmangels am besten mal in Paragraph 434 BGB schauen).
Er meinte dazu noch:
- Der Vermieter kann seiner Meinung nach nicht stillschweigend davon ausgehen, dass jeder Mieter einen Heimladeplatz hat. Diese Zeiten sind lange vorbei.
- Die fehlende legale Möglichkeit das Fahrzeug zu laden macht eine vertragsgemäße Nutzung unmöglich und begründet damit eine Minderung der Miete um bis zu 100%.
- Die HUK kann sich nicht darauf hinausreden, dass das Fahrzeug technisch geladen werden kann und nur rechtlich nicht, da sie in ihren AVB die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen vom Kunden einfordert.
Er sagte aber auch, dass es zum Thema E-Kennzeichen wohl leider noch keine Referenzurteile gibt und man im schlimmsten Fall den Rechtsweg gehen muss.
Ich werde das jetzt mal der HUK mitteilen und schauen wie sie reagieren.
Er sagte auch abschließend noch: Das für alle Seiten einfachste wäre die Fahrzeuge einfach umzumelden.
Chapeau! Das ist doch mal eine Info. 👍